Die Erstunterweisung
- Bei Neueinstellung.
- Einsatz von Leiharbeitskräften (bei der Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht der Unterweisung den Entleiher § 8 ArbSchG).
- Versetzung von Mitarbeitern.
- Neuen Arbeitsmitteln.
- Geänderten Arbeitsabläufen.
- Änderungen bei gesetzlichen Vorgaben oder Verordnungen.
Die situationsabhängige Unterweisung
Außergewöhnliche, selten vorkommende Arbeitsverfahren.
- Nacharbeit scharfkantiger Bauteile.
- Vom Kunden angewiesene spezielle VCI Verpackung von Metallteilen auf IPPC Paletten für den Export.
Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung, um den angestrebten Sicherheitsstandard zu erreichen, können Anlass für eine Unterweisung von eingesetztem Personal sein.
- Beinaheunfälle und Schadensereignisse sind verpflichtende Anlässe, die Gefährdungsbeurteilung und auch die Betriebsanweisung zu überarbeiten, die Arbeitsanweisung ggf. Anzupassen und in Folge die Beschäftigten zu unterweisen.
Unbewusstes, sicherheits- und/oder gesundheitswidriges Verhalten vom eingesetzten Personal.
- Hier muss aktiv, klar und zeitnah auf den herrschenden Mangel hingewiesen werden.
- Eine speziell auf diese Situation zugeschnittene Unterweisung fördert das Umdenken und die Entwicklung der Beschäftigten, ein angemessenes Sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten anzunehmen.
Die regelmäßige Unterweisung
- Wiederholungsunterweisungen sind mindestens jährlich durchzuführen. Beschäftigte, die dem Jugendarbeitsschutzgesetz unterliegen, sind halbjährlich zu unterweisen.
Besonderheit der regelmäßigen Unterweisung.
Die Aussagen „Weiß ich schon“ und „Hält nur von der Arbeit ab“ hört der Referent oft im Zusammenhang mit der angekündigten regelmäßigen Unterweisung.
Die Unterweisung wandelt sich zur langweiligen Pflichtveranstaltung.
Warum kommen solche Statements?
Kann es sein, dass eine Unterweisung oft als Vorlesestunde oder als staubtrockener Vortrag angesehen wird, weil diese immer nach dem gleichen Muster abläuft?
Ich verwende zum Auftakt einen Kurzfilm oder Clip zum Unterweisungsthema, eine Powerpoint Präsentation, Schaubilder oder Fotos.
Der Vortrag wird lebendiger, kann veranschaulichen und unterstützen.